Das neue Reifenlabel: mehr Transparenz, mehr Sicherheit

Am 1. November tritt die EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Kennzeichnungspflicht für Autoreifen in Kraft. Das Reifenlabel gilt für alle Neureifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden. Es soll Ihnen dabei helfen, drei wichtige Leistungsmerkmale besser erkennen und vergleichen zu können: Bremsverhalten bei Nässe, Geräuschentwicklung sowie Kraftstoffeffizienz.

Kraftstoffeffizienz

Rollwiderstand und damit zusammenhängende Kraftstoffeffizienz.

A ist die beste Bewertung, die Klasse D

Nasshaftung

A ist die beste Bewertung, die Klassen D und G entfallen.

Rollgeräusch

Alle Reifen müssen den Geräuschgrenzwert einhalten; je weniger schwarze Streifen, desto geräuschärmer ist der Reifen.

Verweis auf die Verordnung 1222/2009-C1, C2 oder C3

 

Kraftstoffeffizienz

Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 % möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.

Beispiel (PKW-Reifen)

Nasshaftung

Der Wirkungsgrad hängt hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem „normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg auf einer durchschnittlichen griffigen Bahn um bis zu 18 m kürzer sein.

Beispiel (PKW-Reifen)

Externes Rollgeräusch

Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifens in Dezibel. Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.

Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.

Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.

Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.